Ich habe in letzter Zeit sehr viele Kraftfahrzeuge auf Gehwegen gesehen – obwohl sie dort nicht hingehören. Deshalb habe ich der Bürgermeisterin eine Einwohnerfrage für die Stadtratssitzung am 12. Dezember 2022 geschickt.


Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

bezugnehmend auf §18 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Rösrath wende ich mich an Sie im Hinblick auf die Sitzung des Rats am 12. Dezember 2022.

Frage:
Gemäß Anlage 3 der StVO zu Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ist das Halten bzw. Parken auf Gehwegen _nur_ in besonders gekennzeichneten Bereichen und nur für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 2,8t erlaubt.
Allerdings sind im gesamten Stadtgebiet Rösrath häufig Kraftfahrzeuge zu sehen, die außerhalb der gekennzeichneten Bereiche oder über diese hinaus auf Gehwegen halten oder parken – obwohl die Bußgeldverordnung für solche Verstöße Beträge ab 50 EUR vorsieht.
Als ich vor einigen Tagen einen Mitarbeitenden des Ordnungsamts vor Ort auf einen solchen Verstoß konkret angesprochen habe, erhielt ich als Auskunft: Es gebe hier Ermessensspielraum und sowas würde nur verfolgt werden, wenn ein Kinderwagen oder Rollstuhl tatsächlich behindert würde. Eine notwendige Restgehwegbreite gebe es nicht. Im übrigen diene es der Verkehrssicherheit, wenn breite Fahrzeuge auch über die markierte Fläche hinaus auf dem Gehweg parken – da so mehr Platz für den fließenden Verkehr sei.
Entspricht diese Darstellung den Dienstanweisungen bzw. der gängigen Praxis des Ordnungsamts der Stadt Rösrath im November 2022?

Nachfrage:
Für den Klimaschutz wird vielfach eine Verkehrswende hin zur Priorisierung von Fahrrad und Fußgängern gefordert. In der juristischen Fachpresse (Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, Ausgabe 5/2022, Seite 220ff) wurde jüngst dargelegt, dass das absolute Breitenminimum für einen Gehweg bei 1,50 Metern liege und die Duldung von geringeren Breiten „ohne jede Ausnahme den Teilhabeanspruch behinderter Menschen verletze“.
Welche Maßnahmen wird die Stadtverwaltung Rösrath ergreifen, damit künftig Fußgehende mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer seltener vom Gehweg auf eine Straße ausweichen müssen, auf der Kraftfahrzeuge mit 50 km/h unterwegs sind?


Für Ihre Beantwortung meiner Anfrage möchte ich mich bereits vorab bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Hirschfeld


Mehr über den Artikel in der Fachpresse findet Ihr auf einer Seite von FUSS e.V.


Fußgänger werden von Fahrzeugen in die Pflanzung abgedrängt.
Parkende Autos auf dem Schulweg: Benutzungspflichtiger Geh-/Radweg in der Nähe der FvS-Schule.
Gehwegparken

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2 Gedanken zu „Gehwegparken

    1. Ich zitiere die Antwort aus dem Protokoll der Sitzung (https://ratsinfoservice.de/ris/roesrath/file/getfile/53489):

      Zur Frage:
      „Angeordnetes und somit erlaubtes Gehwegparken entsprechend Zeichen 315 oder in einer Parkflächenmarkierung ist im Stadtgebiet nur an einigen Stellen entlang der Hauptstraße und Bensberger Straße zu finden.
      Darüber hinaus wird bei allen anderen Fahrzeugen, die auf dem Gehweg parken entsprechend der StVO ein solcher Verstoß geahndet. (Verwarngeld ab 50 € für Halten auf Gehweg, ab 55 € für Parken auf Gehweg) Mit Stand 30.11.2022 wurde im laufenden Jahr in 226 Fällen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Gehweg – Halten oder Parken eingeleitet.
      Für den Außendienst des Ordnungsamtes gibt es bei erlaubtem Gehwegparken wie in Hoffnungsthal einen Ermessensspielraum, in Bezug auf die Überschreitung der Parkflächenmarkierung bzw. ab wann diese Überschreitung mit einem Verwarngeld zu belegen ist. Für den Außendienst besteht hier eine Dienstanweisung, dass solche Überschreitungen immer dann zu ahnden sind, wenn ein Durchkommen für den Fußgänger deutlich erschwert und / oder für Rollstuhlfahrer bzw. Kinderwagen nicht mehr möglich ist.“

      Zur Zusatzfrage:
      „Grundsätzlich gilt für die Anlage von Gehwegen die RASt (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen). Hier wird von einem Grundmaß des Verkehrsraums für Fußgänger von 1,00 m ausgegangen.
      Der Stadt Rösrath ist bewusst, dass dem Thema Inklusion und Teilhabe auch bei der Inanspruchnahme eines Gehweges durch Fahrzeuge weitergehend mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Dies lässt sich jedoch nur begrenzt umsetzen, da Gehwege aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten im Verkehrs- und Straßenraum nicht beliebig ausgebaut werden können.
      Hier sagt die Stadt Rösrath jedoch zu, sich diesem Thema sukzessive in den jeweiligen Fachgremien, wie der Verkehrsbesprechung, anzunehmen.“

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