Die Stadt Rösrath könnte schon heute festlegen, dass Neubauten auf dem Stadtgebiet mehr als anderswo zum Klimaschutz und zur Energiewende beitragen. Wir erklären, wie einfach das wäre.

Grundlage für mehr Klimaschutz ist die sogenannte „Bauleitplanung“. Der Rat der Stadt legt ohnehin für einzelne Gebiete in Rösrath jeweils mit einem Bebauungsplan fest, wie groß die neuen Gebäude sein dürfen. Der Rat könnte darin aber auch die seit 2011 (!) bestehenden Möglichkeiten des Baugesetzbuches nutzen, und Vorgaben

machen. Solche Gebiete werden anderswo dann meist „Klimaschutzsiedlung“ genannt.

Klimaschutzkonzept Rösrath

Der Rat der Stadt Rösrath hat am 19.12.2011 beschlossen:

  • Der Rat der Stadt Rösrath unterstützt das Klimaschutzkonzept des Kreises (Beschluss des Kreistages vom 14.07.2011).
  • Der Rat strebt an, die Energieversorgung der Stadt mittel- bis langfristig zu 100% aus erneuerbaren Energien sicher zu stellen und beauftragt die Verwaltung ein entsprechendes Umsetzungsszenario zu erarbeiten. Hierbei sind die Einwohner in geeigneter Form zu beteiligen.

Der Beschluss könnte ausführlicher und konkreter sein – aber dennoch hat die Stadt Rösrath ein rudimentäres Klimaschutzkonzept. Das ist wichtig, um eine Festsetzung nach BauGB (siehe oben) begründen zu können.

Festsetzung von Photovoltaik-Anlagen in Bebauungsplänen

Baugesetzgebung ist Bundesrecht. Das hat den Vorteil, dass man Beispiele auch aus anderen Bundesländern auf Rösrath übertragen kann. Einen Überblick bietet ein Faktenpapier des Landes Niedersachen.

Ein konkretes und ausführliches Muster für eine PV-Pflicht hat zum Beispiel das Land Niedersachsen erarbeitet: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/_downloads/FaktenpapiereLeitfaeden/2021-03-04_MusterSolarpflichtBebauungsplaene.pdf?m=1616670673&.

Skurriler Weise kann die Kommune nur die Errichtung vorschreiben, aber nicht den Betrieb von PV-Anlagen (siehe z.B. hier). Aber wenn man die Möglichkeit zu kostenlosem Strom hat, wird man sie wohl auch nutzen 🙂

Was hat Rösrath davon?

Natürlich leistet jede PV-Anlage in Rösrath einen Beitrag zur Energiewende und reduziert CO2-Emissionen – trägt also zur Begrenzung der globalen Erwärmung bei. Somit wird auch die Wahrscheinlichkeit zu Starkregenereignissen wie im Juli 2021 begrenzt.

Aber der Effekt ist auch direkter spürbar: saubere Luft. Durch PV-Anlagen vor Ort wird die Stromversorgung Rösraths verbessert, so dass E-Autos leichter an Strom kommen und mehr Wärmepumpen betrieben werden können. So oder so verringert sich die Luftverschmutzung durch Feinstaub und andere Emissionen.

Pflicht und Kür

Tatsächlich ist Klimaschutz beim Bauen keine freiwillige Möglichkeit mehr. Vielmehr schreibt §1a Abs. 5 BauGB explizit vor: „Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berücksichtigen.“

Dementsprechend muss in der Begründung zu einem Bebauungsplan sogar erläutert werden, wenn entsprechende Maßnahmen nicht erfolgen!

Im Entwurf zum Bebauungsplan Altvolberger Wiese fehlte eine solche Erläuterung/Abwägung – vermutlich ein Grund, warum dieser B-Plan wieder aus der Agenda des Stadtrats verschwunden ist. Auch der B-Plan Hack-West beschränkt sich auf Klimafolgenanpassung (Gründach).

Versorgung

Zur Wärmeversorgung mittels eines (kalten) Nahwärmenetzes können die Gestaltungsmöglichkeiten von § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB dienen. Ein Beispiel liefert die Stadt Freiburg im Breisgau mit dem B-Plan Nr. 4-047b, in dem ein Rundum-Heiz-, Strom- und Wasserversorgungskonzept zugunsten des Wohngebietes festgesetzt wurde: „Die Wärmeversorgung erfolgt durch eine zentrale Heizanlage. Zur Energiegewinnung ist eine Kaltwasser-Wärmepumpe bzw. eine Holzenergieanlage zu betreiben. Die Wasserentnahme erfolgt durch den vorhandenen Brunnen (…) Der zu Heizzwecken erforderliche Strom wird durch Wasserkraftnutzung oder Sonnenenergiegewinnung im Gebiet selbst erzeugt.“

Hilfreich für die Entscheidungsfindung können Energiegutachten sein. Die Stadt Bonn macht dies regelmäßig, zuletzt beim Bebauungsplan 6224-2 Bonn-Buschdorf, Im Dahl: „Auf der Grundlage des Hauptausschussbeschlusses vom 14.11.1995 wurde ein Energiekonzept erstellt, dass verschiedene Energieversorgungsvarianten miteinander vergleicht. Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses ‚Unsere Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral‘ (DS 190232) wird dabei das Ziel einer bilanziell klimaneutralen Versorgung verfolgt. Das Energiekonzept kommt zu dem Ergebnis, dass zur Versorgung des Gebäudes der Einsatz einer Luft/ Wasser Wärmepumpe in Kombination mit einer Solaranlage empfohlen wird.“

Natürlich gab es auch schon Klagen gegen energetische Festsetzungen. So wurde eine Klage gegen das Verbot der Kohle- und Ölverbrennung vom OVG Niedersachsen zurückgewiesen (siehe 5_IDUR-Joy_Hensel_Bebauungsplan_Festsetzungsmoglichkeiten.pdf).

Weitere Möglichkeiten

Einen Überblick über kommunale Möglichkeiten der Bauleitplanung in Sachen Klima bietet die Kommunal Agentur NRW in https://kommunalagentur.nrw/wp-content/uploads/2021/03/Festsetzungsmöglichkeiten-im-Bebauungsplan_Spezialfelder.pdf

Auch in Bayern erläutern Ministerien die Möglichkeiten zu Klimaschutz in der Bauleitplanung: https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/klimaschutz_bauleitplanung/index.htm. Weitere Infos unter https://www.oedp-fraktion-wuerzburg.de/fileadmin/user_upload/01-instanzen/04603/PV-Pflicht_rechtlich.pdf#page11.

Städtebaulicher Vertrag

Schließlich bleibt noch die Möglichkeit, energetische Aspekte in einem Vertrag mit dem Bauherrn zu vereinbaren. Solche „städtebaulichen Verträge“ werden geschlossen, bevor der Bebauungsplan verabschiedet wird. Sie sind in Rösrath in der Vergangenheit auch schon genutzt worden, allerdings vor allem zur Festlegung von Parkplätzen (Veurneplatz).

Energiewende beim Bauen

Beitragsnavigation


Ein Gedanke zu „Energiewende beim Bauen

  1. Moin …
    Jetzt versteht das nicht falsch.
    Wir bauen gerade eine Elektrovoltaik-Anlage auf unser Dach.
    Allerdings weil wir unsere Energiekosten senken wollen.
    Aber:
    „Was hat Rösrath davon?
    Natürlich leistet jede PV-Anlage in Rösrath einen Beitrag zur Energiewende und reduziert CO2-Emissionen – trägt also zur Begrenzung der globalen Erwärmung bei. Somit wird auch die Wahrscheinlichkeit zu Starkregenereignissen wie im Juli 2021 begrenzt.“
    Dann mal viel Spaß beim Bau der Glasglocke über dem Land.
    Wir reduzieren die CO² Belastung hier im Dorf – im ganzen Land – und die Erderwärmung wird abgewendet, und das Risiko für Starkregen geht zurück?
    Informiert Peking doch einfach von eurem Anliegen …

Kommentare sind geschlossen.